Kanton Freiburg

 

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dem Service Check?
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Häufig gestellte Fragen

 

F/D  

  Versicherungen, Steuern


Berufliche Vorsorge (BVG): Obligatorisch, wenn der monatliche Bruttolohn der angestellten Personen bei einem Arbeitgeber CHF 1740.- erreicht. In diesem Fall trifft SERVICE CHECK die nötigen Vorkehrungen und informiert die Arbeitgebenden.
 
Krankheit: Bei Krankheit der angestellten Personen müssen die Arbeitgebenden einen Lohn zu bestimmten Bedingungen und während einer bestimmten Frist zahlen.
 
Unfall: Die berufliche Unfallversicherung (UVG) ist ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch. Falls das Arbeitspensum über 8 Wochenstunden beträgt, deckt die Versicherung auch Nichtberufsunfälle. Die Versicherungsprämie für Berufsunfälle geht zu Lasten der Arbeitgebenden. Die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zu Lasten der Arbeitnehmenden.
 
Familienzulagen: Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, Beiträge an die Familienzulagen zu leisten.
 
Quellensteuern: Ausländische Angestellte, die nicht im Besitz einer C-Bewilligung sind, unterstehen der Quellensteuer. Die Arbeitgebenden ziehen diese vom Lohn ab und SERVICE CHECK überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung.
 

 

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