|
|
F/D
|

|
 |
| |
Versicherungen, Steuern |
Berufliche Vorsorge (BVG):
Obligatorisch, wenn der monatliche Bruttolohn der
angestellten Personen bei einem Arbeitgeber CHF 1740.- erreicht.
In diesem Fall trifft SERVICE CHECK die nötigen Vorkehrungen und
informiert die Arbeitgebenden.
|
Krankheit:
Bei Krankheit der
angestellten Personen müssen die Arbeitgebenden einen Lohn zu bestimmten
Bedingungen und während einer bestimmten Frist zahlen.
|
Unfall:
Die berufliche
Unfallversicherung (UVG) ist ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch.
Falls das Arbeitspensum
über 8 Wochenstunden beträgt, deckt die Versicherung auch
Nichtberufsunfälle. Die Versicherungsprämie für Berufsunfälle geht zu
Lasten der Arbeitgebenden. Die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zu
Lasten der Arbeitnehmenden.
|
Familienzulagen:
Die Arbeitgebenden
sind verpflichtet, Beiträge an die Familienzulagen zu leisten.
|
Quellensteuern:
Ausländische
Angestellte, die nicht im Besitz einer C-Bewilligung sind, unterstehen
der Quellensteuer. Die Arbeitgebenden ziehen diese vom Lohn
ab und SERVICE CHECK überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung.
|
|