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Kosten
Sozialversicherungen
Vertragliche Verpflichtungen
Anmeldung
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KOSTEN
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1. |
Wie viel wird mir der
Service Check kosten?
Unter "Berechnung der
Versicherungsbeiträge" im Menu links, können Sie eine Schätzung der
Versicherungsbeiträge vornehmen, die bezahlt werden müssen.
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2. |
Wozu dient die Anzahlung, die verlangt
wird?
Die Anzahlung ist ein Vorschuss auf die geschätzten
Sozialversicherungsbeiträge, die Sie voraussichtlich für Ihre
angestellte Person in den kommenden sechs Monaten bezahlen müssen.
Wenn Geld übrig bleibt, wird Ihnen der Betrag von der Rechnung der
folgenden Anzahlung abgezogen.
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3. |
Wie werden die
Sozialversicherungsbeiträge zwischen den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
aufgeteilt?
Der Arbeitgeber zahlt an Service Check einen Betrag, der
ungefähr 20% des Bruttolohns entspricht. Dieser Betrag umfasst die
Arbeitgeber- UND die Arbeitnehmerbeiträge sowie die Verwaltungskosten.
Das bedeutet, dass die von der arbeitnehmenden Person geschuldeten
Sozialversicherungsbeiträge von der arbeitgebenden Person zurückbehalten
werden, da sie ihr nur den Nettolohn auszahlt (das heisst den Bruttolohn
minus die von der arbeitnehmenden Person geschuldeten
Sozialversicherungsbeiträge. |
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4. |
Wie viel Lohn
muss ich meiner Putzfrau zahlen?
Der
Beschluss vom 7. März 1989 über die Festsetzung eines
Normalarbeitsvertrages für die Mitarbeiter im Hausdienst
verpflichtet die Privathaushalte, ihren Angestellten im Hausdienst einen
Mindestlohn zu bezahlen.
Der Staatsrat hat im März 2008 über eine
Verordnung diese Löhne angepasst:
Im Kanton Freiburg beträgt der minimale Bruttostundenlohn 17 Franken (der
minimale Monatslohn beträgt 2620 Franken für eine Vollzeitstelle)
für Angestellte ohne besondere Qualifikationen. Die Gewerkschaften
empfehlen jedoch einen minimalen Bruttostundenlohn von 21 Franken. Die
Löhne müssen ausserdem jedes Jahr an den Landesindex der
Konsumentenpreise angepasst werden.
Für
andere Tätigkeiten, die weder einem Gesamtarbeitsvertrag noch einem
Normalarbeitsvertrag unterstellt sind, können Sie den
Lohnrechner benutzen, der
Auskunft über die im Kanton Freiburg üblichen Löhne gibt.
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5. |
Wie werden die Ferien bezahlt?
Die Ferien sind im Stundenlohn enthalten
(8,33%, wenn die angestellte Person Anspruch auf 4 Wochen Ferien hat,
und 10,64% bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien). Während den Ferien
wird kein Lohn ausgezahlt.
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6. |
Ich beschäftige eine
Person über den Service Check: Kann ich Abzüge auf meiner
Steuererklärung machen?
Nein, das geltende Steuersystem sieht keine Abzüge für die Anstellung
einer Person in einem Privathaushalt für Haushaltsarbeiten vor. Dagegen
sind die Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig (siehe
Steuererklärung).
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SOZIALVERSICHERUNGEN
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7. |
Was riskiere ich, wenn ich meine angestellte Person nicht deklariere?
Privathaushalte, die Personen schwarz beschäftigen, können bestraft
werden mit Bussen, mit der rückwirkenden Bezahlung der
Sozialversicherungsbeiträge bis zu fünf Jahren (die Arbeitgerber- und Arbeitnehmeranteile)
sowie der damit verbundenen Verzugszinsen. Erleidet die angestellte
Person einen Unfall am Arbeitsplatz, muss die arbeitgebende Person für
die gesamten Behandlungskosten aufkommen.
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8. |
Warum ist der
Arbeitgeberanteil bei den AHV-Beiträgen höher als der Arbeitnehmeranteil?
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 5.05% und der Arbeitgeberanteil
5.30% (5.05 + 0,25 Verwaltungskostenentschädigung, die von der
Ausgleichskasse erhoben wird).
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9. |
Ist die
Unfallversicherung beim Service Check eingeschlossen?
Ja, Service Check schliesst die Berufsunfallversicherung bei der
SUVA ein. Sie wird bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
berücksichtigt. Falls die arbeitnehmende Person pro Woche 8 Stunden oder
mehr bei der gleichen arbeitgebenden Person arbeitet, ist auch die
Versicherung gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch und wird automatisch
in der Berechung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Das
heisst, die Beiträge werden um die Prämie der
Nichtberufsunfallversicherung erhöht.
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VERTRAGLICHE VERPFLICHTUNGEN
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10. |
Ist es nötig, einen
schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen?
Ein mündlicher Arbeitsvertrag reicht aus.
Um jedoch das Verhältnis zwischen arbeitnehmender und arbeitgebender
Person unmissverständlich zu klären, wird der Abschluss eines
schriftlichen Vertrags empfohlen. Sie finden
auf dieser Website eine Vorlage eines
Arbeitsvertrags für Angestellte im Hausdienst (zum Beispiel für
eine Putzfrau) und eine Vorlage
eines
Arbeitsvertrags für andere
Kategorien von Angestellten (zum Beispiel für die Verrichtung
von Gartenarbeiten oder für die Kinderbetreuung usw.).
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11. |
Auf wie viele Ferientage hat meine
angestellte Person Anspruch?
Gemäss geltendem Gesetz (Art. 329a OR) muss die arbeitgebende Person
mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr gewähren und für Angestellte bis zum
vollendeten 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen.
Für Angestellte im Hausdienst gelten die
Bestimmungen des im Kanton Freiburg gültigen Normalarbeitsvertrags,
ausser der schriftliche Arbeitsvertrag sieht vorteilhaftere Bedingungen
für die arbeitnehmende Person vor. Nach Normalarbeitsvertrag beläuft
sich die Dauer der bezahlten Ferien pro Jahr auf:
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- 4 Wochen ab dem vollendeten 20.
Altersjahr bis zum vollendeten 50. Altersjahr; |
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- 5 Wochen bis zum
vollendeten 20. Altersjahr; |
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- 5 Wochen nach 20
Dienstjahren; |
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- 5 Wochen ab dem
vollendeten 50. Altersjahr und sofern das Dienstverhältnis bei der
gleichen arbeitgebenden Person mindestens 3 Jahre gedauert hat.
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Zum Lohn während den Ferien
siehe Frage Nr. 5.
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12. |
Was sind meine Arbeitgeberpflichten bei
einer Krankheit meiner
angestellten Person?
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist die arbeitgebende Person
verpflichtet, für eine beschränkte Zeit der angestellten Person den Lohn
weiterzuzahlen (Art. 324a OR). Die Dauer richtet sich nach der Berner
Skala:
- 3 Wochen im ersten Dienstjahr
- 1 Monat nach einem Dienstjahr
- 2 Monate von 2 bis 4 Dienstjahren
- 3 Monate von 5 bis 9 Dienstjahren
- 4 Monate von 10 bis 14 Dienstjahren
- 5 Monate von 15 bis 19 Dienstjahren
- 6 Monate nach 20 Dienstjahren
Der zu bezahlende Betrag richtet sich nach der Arbeitszeit. Falls Sie
seine Beschäftigung von 2 Stunden pro Woche vereinbart haben, müssen Sie
bis zu 3 x 2 Stunden bei Krankheit Ihrer angestellten Person im ersten
Dienstjahr bezahlen.
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13. |
Was geschieht, wenn die angestellte
Person nach drei Monaten kündigt, während ich bei Service Check
angemeldet bin?
Falls Sie eine neue Person anstellen und den Service Check
weiterbenutzen, wird der Betrag Ihrer Anzahlung für die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge der neuen Person eingesetzt. Falls Sie den
Service Check nicht mehr nutzen möchten, wird Ihnen der Restbetrag Ihrer
Anzahlung zurückerstattet.
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14. |
Stellt der
Service Check die Lohnabrechnungen, die Lohnausweise und den Quellensteuerbeleg aus?
Ja. Service Check sendet allen Mitgliedern Anfang des Jahres ihre
Lohnausweise und gegebenenfalls ihre Quellensteuerbelege. Für den ersten
Monat stellt Service Check eine Lohnabrechnung zuhanden der angestellten
Person aus. Auf Antrag kann Service Check diese Abrechnungen monatlich
verschicken.
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15. |
Was tun, wenn die Angestellte schwanger
ist?
Muss ich den Lohn weiter zahlen?
Falls die schwangere Angestellte vor der Niederkunft arbeitsunfähig
ist, so wird diese Arbeitsunfähigkeit wie eine Krankheit behandelt: Der
Arbeitgeber bezahlt den Lohn während einer beschränkten Zeit gemäss der
Berner Skala (siehe Frage Nr. 12). Eine
Schwangerschaft bedeutet ferner das strikte Verbot, den Arbeitsvertrag
aufzulösen. Der Kündigungsschutz erstreckt sich bis 16 Wochen nach der
Niederkunft.
Falls Sie eine Person zur Stellvertretung
anstellen, können Sie sie ohne Weiteres beim Service Check anmelden,
denn Ihre Anzahlung kann für alle Personen genutzt werden, die in Ihrem
Haushalt arbeiten.
Nach der Niederkunft erhält die
Angestellte während 14 Wochen
eine Mutterschaftsentschädigung in Form von Taggeldern.
Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.
Weitere Informationen:
http://www.caisseavsfr.ch
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16. |
Meine Angestellte hat keine Kinder.
Warum sind Familienzulagen auf der Rechnung für die Anzahlung
aufgeführt?
Die Familienzulagen richten sich nach dem Grundsatz der Solidarität
wie die Arbeitslosenversicherung oder die AHV. Deshalb müssen Sie auch
Beiträge an die Familienzulagen leisten.
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ANMELDUNG
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17. |
Kann ein Unternehmen
die Dienste von Service Check nutzen?
Nein, Service Check richtet sich einzig an Privathaushalte.
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18. |
Kann man sich telefonisch oder über
Internet beim
Service Check anmelden?
Das Formular kann telefonisch
bestellt oder über die Website heruntergeladen werden. Da die
Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Formular benötigt wird, muss
dieses per Post an folgende Adresse eingesendet werden: Chèque
Emploi, rte des Daillettes 1, Postfach 31, 1709 Freiburg.
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19. |
Ist der Service Check eine
gewinnorientierte Einrichtung?
Nein, das Projekt wird vom Verein Service Check geleitet. Dieser ist
als nicht gewinnorientiert deklariert, er ist vom Staat unabhängig und
als gemeinnützig anerkannt. Der Verein hat die Verwaltung des Systems
dem CIS übertragen, einer ebenfalls nicht gewinnorientierten Stiftung.
Der Projektstart wurde von Kanton Freiburg finanziell unterstützt.
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