Kanton Freiburg

 

Was ist der
Service Check?
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Berechnung der Versicherungsbeiträge
Häufig gestellte Fragen

 

F/D  

  Häufig gestellte Fragen


  Kosten
Sozialversicherungen
Vertragliche Verpflichtungen
Anmeldung
 
  KOSTEN
 
1.

Wie viel wird mir der Service Check kosten?
Unter "Berechnung der Versicherungsbeiträge" im Menu links, können Sie eine Schätzung der Versicherungsbeiträge vornehmen, die bezahlt werden müssen.
 

2.

Wozu dient die Anzahlung, die verlangt wird?
Die Anzahlung ist ein Vorschuss auf die geschätzten Sozialversicherungsbeiträge, die Sie voraussichtlich für Ihre angestellte Person in den kommenden sechs Monaten bezahlen müssen
. Wenn Geld übrig bleibt, wird Ihnen der Betrag von der Rechnung der folgenden Anzahlung abgezogen.
 

3.

Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge zwischen den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aufgeteilt?
Der Arbeitgeber zahlt an Service Check einen Betrag, der ungefähr 20% des Bruttolohns entspricht. Dieser Betrag umfasst die Arbeitgeber- UND die Arbeitnehmerbeiträge sowie die Verwaltungskosten. Das bedeutet, dass die von der arbeitnehmenden Person geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge von der arbeitgebenden Person zurückbehalten werden, da sie ihr nur den Nettolohn auszahlt (das heisst den Bruttolohn minus die von der arbeitnehmenden Person geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge.

4.

Wie viel Lohn muss ich meiner Putzfrau zahlen?   
Der Beschluss vom 7. März 1989 über die Festsetzung eines Normalarbeitsvertrages für die Mitarbeiter im Hausdienst verpflichtet die Privathaushalte, ihren Angestellten im Hausdienst einen Mindestlohn zu bezahlen.

Der Staatsrat hat im März 2008 über eine Verordnung diese Löhne angepasst: Im Kanton Freiburg beträgt der minimale Bruttostundenlohn 17 Franken (der minimale Monatslohn beträgt 2620 Franken für eine Vollzeitstelle) für Angestellte ohne besondere Qualifikationen. Die Gewerkschaften empfehlen jedoch einen minimalen Bruttostundenlohn von 21 Franken. Die Löhne müssen ausserdem jedes Jahr an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden.

Für andere Tätigkeiten, die weder einem Gesamtarbeitsvertrag noch einem Normalarbeitsvertrag unterstellt sind, können Sie den Lohnrechner benutzen, der Auskunft über die im Kanton Freiburg üblichen Löhne gibt.
 

5.

Wie werden die Ferien bezahlt?
Die Ferien sind im Stundenlohn enthalten (8,33%, wenn die angestellte Person Anspruch auf 4 Wochen Ferien hat, und 10,64% bei einem Anspruch auf 5 Wochen Ferien). Während den Ferien wird kein Lohn ausgezahlt.
 

6.

Ich beschäftige eine Person über den Service Check: Kann ich Abzüge auf meiner Steuererklärung machen?
Nein, das geltende Steuersystem sieht keine Abzüge für die Anstellung einer Person in einem Privathaushalt für Haushaltsarbeiten vor. Dagegen sind die Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig (siehe Steuererklärung).
 

  SOZIALVERSICHERUNGEN
 
7.

Was riskiere ich, wenn ich meine angestellte Person nicht deklariere
Privathaushalte, die Personen schwarz beschäftigen, können bestraft werden mit Bussen, mit der rückwirkenden Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu fünf Jahren (die Arbeitgerber- und Arbeitnehmeranteile) sowie der damit verbundenen Verzugszinsen. Erleidet die angestellte Person einen Unfall am Arbeitsplatz, muss die arbeitgebende Person für die gesamten Behandlungskosten aufkommen.
 

8.

Warum ist der Arbeitgeberanteil bei den AHV-Beiträgen höher als der Arbeitnehmeranteil?
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 5.05% und der Arbeitgeberanteil 5.30% (5.05 + 0,25 Verwaltungskostenentschädigung, die von der Ausgleichskasse erhoben wird).
 

9.

Ist die Unfallversicherung beim Service Check eingeschlossen?
Ja, Service Check schliesst die Berufsunfallversicherung bei der SUVA ein. Sie wird bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Falls die arbeitnehmende Person pro Woche 8 Stunden oder mehr bei der gleichen arbeitgebenden Person arbeitet, ist auch die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch und wird automatisch in der Berechung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Das heisst, die Beiträge werden um die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung erhöht.
 

 

VERTRAGLICHE VERPFLICHTUNGEN
 

10.

Ist es nötig, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen?
Ein mündlicher Arbeitsvertrag reicht aus. Um jedoch das Verhältnis zwischen arbeitnehmender und arbeitgebender Person unmissverständlich zu klären, wird der Abschluss eines schriftlichen Vertrags empfohlen. Sie finden auf dieser Website eine  Vorlage eines Arbeitsvertrags für Angestellte im Hausdienst (zum Beispiel für eine Putzfrau) und eine Vorlage eines Arbeitsvertrags für andere Kategorien von Angestellten (zum Beispiel für die Verrichtung von Gartenarbeiten oder für die Kinderbetreuung usw.).
 

11.

Auf wie viele Ferientage hat meine angestellte Person Anspruch?
Gemäss geltendem Gesetz (Art. 329a OR) muss die arbeitgebende Person mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr gewähren und für Angestellte bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen.

Für Angestellte im Hausdienst gelten die Bestimmungen des im Kanton Freiburg gültigen Normalarbeitsvertrags, ausser der schriftliche Arbeitsvertrag sieht vorteilhaftere Bedingungen für die arbeitnehmende Person vor. Nach Normalarbeitsvertrag beläuft sich die Dauer der bezahlten Ferien pro Jahr auf:

- 4 Wochen ab dem vollendeten 20. Altersjahr bis zum vollendeten 50. Altersjahr;

- 5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr;

- 5 Wochen nach 20 Dienstjahren;

- 5 Wochen ab dem vollendeten 50. Altersjahr und sofern das Dienstverhältnis bei der gleichen arbeitgebenden Person mindestens 3 Jahre gedauert hat.

Zum Lohn während den Ferien siehe Frage Nr. 5.
 

12.

Was sind meine Arbeitgeberpflichten bei einer Krankheit meiner angestellten Person?
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist die arbeitgebende Person verpflichtet, für eine beschränkte Zeit der angestellten Person den Lohn weiterzuzahlen (Art. 324a OR). Die Dauer richtet sich nach der Berner Skala:

- 3 Wochen im ersten Dienstjahr
- 1 Monat nach einem Dienstjahr
- 2 Monate von 2 bis 4 Dienstjahren
- 3 Monate von 5 bis 9 Dienstjahren
- 4 Monate von 10 bis 14 Dienstjahren
- 5 Monate von 15 bis 19 Dienstjahren
- 6 Monate nach 20 Dienstjahren

Der zu bezahlende Betrag richtet sich nach der Arbeitszeit. Falls Sie seine Beschäftigung von 2 Stunden pro Woche vereinbart haben, müssen Sie bis zu 3 x 2 Stunden bei Krankheit Ihrer angestellten Person im ersten Dienstjahr bezahlen.
 

13.

Was geschieht, wenn die angestellte Person nach drei Monaten kündigt, während ich bei Service Check angemeldet bin?
Falls Sie eine neue Person anstellen und den Service Check weiterbenutzen, wird der Betrag Ihrer Anzahlung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge der neuen Person eingesetzt. Falls Sie den Service Check nicht mehr nutzen möchten, wird Ihnen der Restbetrag Ihrer Anzahlung zurückerstattet.
 

14.

Stellt der Service Check die Lohnabrechnungen, die Lohnausweise und den Quellensteuerbeleg aus?
Ja. Service Check sendet allen Mitgliedern Anfang des Jahres ihre Lohnausweise und gegebenenfalls ihre Quellensteuerbelege. Für den ersten Monat stellt Service Check eine Lohnabrechnung zuhanden der angestellten Person aus. Auf Antrag kann Service Check diese Abrechnungen monatlich verschicken.
 

15.

Was tun, wenn die Angestellte schwanger ist? Muss ich den Lohn weiter zahlen?
Falls die schwangere Angestellte vor der Niederkunft arbeitsunfähig ist, so wird diese Arbeitsunfähigkeit wie eine Krankheit behandelt: Der Arbeitgeber bezahlt den Lohn während einer beschränkten Zeit gemäss der Berner Skala (siehe Frage Nr. 12). Eine Schwangerschaft bedeutet ferner das strikte Verbot, den Arbeitsvertrag aufzulösen. Der Kündigungsschutz erstreckt sich bis 16 Wochen nach der Niederkunft.

Falls Sie eine Person zur Stellvertretung anstellen, können Sie sie ohne Weiteres beim Service Check anmelden, denn Ihre Anzahlung kann für alle Personen genutzt werden, die in Ihrem Haushalt arbeiten.

Nach der Niederkunft erhält die Angestellte während 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung in Form von Taggeldern. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Weitere Informationen: http://www.caisseavsfr.ch
 

16.

Meine Angestellte hat keine Kinder. Warum sind Familienzulagen auf der Rechnung für die Anzahlung aufgeführt?
Die Familienzulagen richten sich nach dem Grundsatz der Solidarität wie die Arbeitslosenversicherung oder die AHV. Deshalb müssen Sie auch Beiträge an die Familienzulagen leisten.
 

 

ANMELDUNG
 

17.

Kann ein Unternehmen die Dienste von Service Check nutzen?
Nein
, Service Check richtet sich einzig an Privathaushalte.
 

18.

Kann man sich telefonisch oder über Internet beim Service Check anmelden?
Das Formular kann telefonisch bestellt oder über die Website heruntergeladen werden. Da die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Formular benötigt wird, muss dieses per Post an folgende Adresse eingesendet werden: Chèque Emploi, rte des Daillettes 1, Postfach 31, 1709 Freiburg.
 

19.

Ist der Service Check eine gewinnorientierte Einrichtung?
Nein, das Projekt wird vom Verein Service Check geleitet. Dieser ist als nicht gewinnorientiert deklariert, er ist vom Staat unabhängig und als gemeinnützig anerkannt. Der Verein hat die Verwaltung des Systems dem CIS übertragen, einer ebenfalls nicht gewinnorientierten Stiftung. Der Projektstart wurde von Kanton Freiburg finanziell unterstützt.

 

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