Anleitung zum Ausfüllen dieses Formulars:
> Broschüre des seco
> Wie den Punkt 5 ausfüllen?

Weitere Auskünfte:
Frau Marlène Clerc, Tel. 026 305 96 57

Eingangsdatum/Datum des Poststempels

 

 
 

Arbeitgeber (genaue Adresse)

 


Kantonale Amtsstelle

Amt für den Arbeitsmarkt
Bd de Pérolles 25
Postfach 11350
1701  Freiburg

 
Firmenname:

Strasse:


PLZ:
Ort:

 

 

Branche ?
(Hinweis: mit der Maus
ohne zu klicken über das ? fahren)
Ev. Abteilung ?
Sachbearbeiter
Telefon
Handy
BUR-Nr. ? Abt. Nr.  ?
 
Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall des Monats



 

Bitte in 2-facher Ausfertigung einreichen: d.h. ein Original mit Belegen zur Baustelle plus eine Kopie des Formulars (ohne Belege). Verwenden Sie bitte nur Büroklammern, (keine Heftklammern)

Beachte Sie bitte die Hinweise am Ende dieses Dokuments
1 Arbeitsstelle (Baustelle)

?

Ev. Nr.
 
 

Falls mehrere Baustellen betroffen sind, füllen Sie bitte das Beiblatt aus (PDF-Format)

Ort ?

katholischer Kantonsteil
reformierter Kantonsteil

Höhe ü.M. ?

Kanton

Nur Freiburg - Bei einer Baustelle in einem anderen Kanton, ist die Amtsstelle des betroffenen Kantons zu kontaktieren.

2 Arbeitseinstellung: ganzer Ausfalltag mit "1", halber Ausfalltag (50% eines vollen Arbeitstages) mit "1/2", Vormittag mit "1/2V", Nachmittag mit "1/2N" bezeichnen
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
3 Folgende Arbeiten konnten nicht ausgeführt werden

 
4 Begründung

 

5 Berechnung der Anzahl Arbeitstage

Achtung: Falls an einer Baustelle mit Unterbrüchen gearbeitet wird, geben Sie bitte die Arbeitstage in der Tabelle am Ende des Dokuments an. In diesem Fall, können Sie die folgenden Felder überspringen.
 
Anfang der Baustelle:
(erster Tag)
 
TT MM JJ
Ursprünglich geplantes Enddatum der Baustelle:
(letzter Tag)
TT MM JJ

Anzahl Arbeitstage insgesamt für die fragliche Baustelle


Erster Ausfalltag:
TT MM JJ


Datum des ersten Tags des wetterbedingten Arbeitsausfalls.


Anzahl vorgesehener Arbeitstage vom Beginn des Arbeitsausfalls bis zum Baustellenende
 

 

 

 
Zeitlicher und personeller Aufwand ab dem ersten Tag der wetterbedingten Arbeitseinstellung in diesem Monat bis zur Fertigstellung des Auftrags angeben.(d.h. wie viele Arbeitstage und Arbeitnehmende werden für die Fertigstellung noch benötigt)

Diese Angaben sind z.B. anhand des Auftrags, des Werkvertrags, des Bauprogramms, einer Bestätigung des Bauherrn, des Auftraggebers oder der Bauleitung, oder von Rechnungen zu belegen.

 


Anzahl Arbeitnehmer

6 Bei welcher Arbeitslosenkasse werden Sie die Schlechtwetterentschädigung geltend machen?
> Liste der im Kanton aktiven Arbeitslosenkassen
 

7 Welcher AHV-Ausgleichskasse sind Sie angeschlossen?
 

Ihre Abrechnungsnummer


     


Vergessen Sie bitte nicht, das Formular zu unterzeichnen, bevor Sie es einsenden.

 

 


Anrechenbarer Arbeitsausfall

Ein Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn

  • er ausschliesslich durch das Wetter verursacht wird;
  • die Fortführung der Arbeiten trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann;
  • er vom Arbeitgeber ordnungsgemäss gemeldet wird.

Für die Ermittlungen der Höchstdauer der Schlechtwetterentschädigung sind die bezogenen Abrechnungsperioden des Betriebes bzw. der Betriebsabteilung massgebend. Bezogene Perioden der Schlechtwetter- und der Kurzarbeitsentschädigung werden zusammengezählt.

Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall

Ein Arbeitsausfall ist insbesondere nicht anrechenbar, wenn

  • er nur mittelbar auf das Wetter zurückzuführen ist (Kundenausfälle, Terminverzögerungen);
  • es sich um saisonübliche Ausfälle der Landwirtschaft handelt;
  • der Arbeitnehmer mit der Arbeitseinstellung nicht einverstanden ist und deshalb nach Arbeitsvertrag entlöhnt werden muss;
  • er Personen betrifft, die im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit oder eines andern Arbeitgebers stehen.

Wichtige Hinweise

  • Die Meldung ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats der kantonalen Amtsstelle (in der Regel das kantonale Arbeitsamt) einzureichen (massgebend ist der Poststempel)..
  • Für jede Arbeitsstelle ist eine separate Meldung einzureichen. Zuständig ist die Amtsstelle jenes Kantons, in welchem die Baustelle liegt. Für Arbeitsstellen im nahen Ausland ist die kantonale Amtsstelle am Sitz des Betriebes zuständig.
  • Der Arbeitsausfall ist nur anrechenbar, wenn er ganze oder halbe Arbeitstage umfasst. Als halber Arbeitstag gilt ein Vormittag oder Nachmittag oder mindestens 50 Prozent, aber weniger als 100 Prozent eines vollen Arbeitstages.
  • Die kantonale Amtsstelle kann Arbeitnehmern, die von einem ganz- oder halbtägigen Arbeitsausfall betroffen sind, eine geeignete, zumutbare Zwischenbeschäftigung zuweisen. Arbeitnehmer, deren Arbeit länger als einen Monat ganz eingestellt ist, müssen sich ausserdem selber um eine solche bemühen.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schlechtwetterentschädigung vorzuschiessen und den Arbeitnehmern am ordentlichen Zahltagstermin auszurichten.
  • Der Entschädigungsanspruch ist innert dreier Monate nach Beendigung jeder Abrechnungsperiode bei der gewählten Arbeitslosenkasse geltend zu machen.
  • Innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist kann dem Betrieb bzw. der Betriebsabteilung während längstens 6 Abrechnungsperioden Schlechtwetterentschädigung ausgerichtet werden. Für die Ermittlung der Höchstdauer der Schlechtwetterentschädigung sind die bezogenen Abrechnungsperioden des Betriebes bzw. der Betriebsabteilung massgebend. Bezogene Perioden der Schlechtwetter- und Kurzarbeitsentschädigung werden zusammengezählt.

Nicht vergessen

Art. 47 Abs. 1 AVIG schreibt vor, dass der Arbeitgeber den Entschädigungsanspruch seiner Arbeitnehmer innert drei Monaten nach Ablauf jeder Abrechnungsperiode gesamthaft für den Betrieb oder die Arbeitsstelle bei der von ihm bezeichneten Kasse geltend machen muss.

Falls beispielsweise der Arbeitgeber am 5. Februar 2012 eine Meldung über einen wetterbedingten Arbeitsausfall einreicht, so muss er seinen Entschädigungsanspruch für Januar 2012 bei der Kasse bis Ende April 2012 geltend machen.Deshalb wird das Unternehmen gebeten, die Abrechnung für die Arbeitslosenkasse so rasch wie möglich aufzustellen und zwar auch dann, wenn es vom Amt für den Arbeitsmarkt noch keinen Entscheid über die Gewährung von Schlechtwetterentschädigung erhalten hat, denn  der Anspruch verfällt, wenn er nicht innert drei Monaten nach Ablauf jeder Abrechnungsperiode geltend gemacht wird.

Im übrigen verweisen wir auf das Merkblatt für die Arbeitgeber über die Schlechtwetterentschädigung.

Die Abrechnungsformulare sind bei der Arbeitslosenkasse zu beziehen.

Ist das Formular unvollständig ausgefüllt oder fehlen die Belege zu Frage 5, kann der Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung mangels Überprüfbarkeit nicht zugestimmt werden.

Der Arbeitgeber ist zu wahrheitsgetreuer Auskunft verpflichtet (Art. 88 AVIG und Art. 28 ATSG).

Bestätigung des Arbeitgebers:

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Zudem nehme ich zur Kenntnis, dass ich für die von einem wetterbedingten Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmenden eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle (z.B. Stempelkarten, Stundenrapporte) führen muss. Diese beinhaltet die

- täglich geleisteten Arbeitsstunden inkl. allfälliger Mehrstunden und
- die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden sowie
- sämtliche übrigen Absenzen wie z.B. Ferien-, Krankheits-, Unfall- oder Militärdienstabwesenheiten.

 

Ort und Datum

 

 

Stempel und rechtsgültige Unterschrift

 

 




 


 

Besondere Abrechnung

Für Baustellen mit Unterbrüchen. Geben Sie bitte die Arbeitsperioden an. Falls nur einzelne Tage gearbeitet wird, geben Sie das gleiche Datum für Anfang und Ende an.

Anfang der ersten Arbeitsperiode
(erster Tag)
TT MM JJ
Ende der ersten Arbeitsperiode:
(letzter Tag)
TT MM JJ
Anfang der zweiten Arbeitsperiode
(erster Tag)
TT MM JJ
Ende der zweiten Arbeitsperiode:
(letzter Tag)
TT MM JJ
Anfang der dritten Arbeitsperiode
(erster Tag)
TT MM JJ
Ende der dritten Arbeitsperiode:
(letzter Tag)
TT MM JJ
Anfang der vierten Arbeitsperiode
(erster Tag)
TT MM JJ
Ende der vierten Arbeitsperiode:
(letzter Tag)
TT MM JJ
Anfang der fünften Arbeitsperiode
(erster Tag)
TT MM JJ
Ende der fünften Arbeitsperiode:
(letzter Tag)
TT MM JJ
Anfang der sechsten Arbeitsperiode
(erster Tag)
TT MM JJ
Ende der sechsten Arbeitsperiode:
(letzter Tag)
TT MM JJ
 

Anzahl Arbeitstage insgesamt für die fragliche Baustelle



Erster Tag des Arbeitsausfalls:
TT MM JJ
Anzahl vorgesehener Arbeitstage vom Beginn des Arbeitsausfalls bis zum Baustellenende
 

Fortsetzung des Formulars: Punkt 5